Zum Hauptinhalt springen

Interessengemeinschaft

Eine Interessengemeinschaft (IG) ist ein vertraglich geregelter Zusammenschluss natürlicher oder juristischer Personen, die gemeinsame Interessen zu einem wirtschaftlichen oder politischen Zweck verfolgen. Sie ist keine eigene Rechtsform, die Mitglieder bleiben rechtlich selbstständig.

Auswirkung auf rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit

  • Keine eigenständige Rechtsform, keine klar definierte Gemeinschaft
  • Keine Formvorgaben für Verträge, keine Eintragungs- oder Anmeldepflicht
  • Meistens als GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) ausgestaltet, andere Formen sind möglich
  • Wirtschaftlich: Mitglieder können materielle und immaterielle Güter gemeinsam nutzen, das senkt Kosten und erhöht den Gewinn
  • Durch Aufteilung von Produktionsaufgaben kann eine wirtschaftliche Unabhängigkeit erreicht werden, die einzelnen Unternehmen sonst verwehrt bliebe

Beweggründe und Ziele

  • Mehr Einfluss, Wissen oder Handlungsmöglichkeiten gewinnen
  • Gemeinsame Interessen (wirtschaftlich, sozial, politisch) nach außen vertreten
  • Austausch von Erfahrungen
  • Gemeinsame Projekte, Forschungen oder Marketing
  • Förderung gemeinsamer Werte

Vorteile und Nachteile

VorteileNachteile
Kräfte bündeln und Ziele effizienter erreichenKompromisse nötig, eigene Interessen leiden
Stärkeres Auftreten gegenüber Politik, Markt, ÖffentlichkeitRisiko von Interessenskonflikten und Abhängigkeiten
Austausch von Wissen, Erfahrungen und RessourcenOrganisatorischer Aufwand
Günstigere, wirkungsvollere gemeinsame ProjekteMögliche Wettbewerbsbeschränkungen

Auswirkungen auf andere

  • Andere Unternehmen: Profitieren von Einkaufsvorteilen (gesenkte Lieferantenpreise), externe Anbieter können verdrängt werden
  • Verbraucher: Günstigere und teils hochwertigere Produkte, aber weniger Auswahl und u.U. weniger Innovation
  • Wirtschaft: Stabilisierung von Märkten, Risiko monopolartiger Strukturen bei wenigen großen Akteuren

Abgrenzung zum Joint Venture

Beide Formen ermöglichen die Zusammenarbeit selbstständiger Unternehmen, unterscheiden sich aber in Struktur und Zweck:

MerkmalInteressengemeinschaftJoint Venture
RechtsformKeine eigene Rechtsform, oft als GbRHäufig eigene Rechtsform (z.B. GmbH)
VertragsstrengeInformell, keine FormvorgabenFormal geregelt, Rechte und Pflichten klar definiert
ZweckBreite, laufende gemeinsame Interessen (Lobbying, Kostenteilung)Konkretes Projekt oder Ziel mit festgelegtem Umfang
Gewinn-/VerlustbeteiligungNicht zwingend vereinbartAusdrücklich zwischen den Partnern vereinbart
Typische DauerOffenOft projekt- oder zeitgebunden

Kurz: Eine Interessengemeinschaft ist ein lockerer, meist informeller Zusammenschluss zur Verfolgung gemeinsamer Ziele, während ein Joint Venture eine stärker vertraglich geregelte Kooperation ist, die häufig zur Erreichung eines konkreten Ziels, oft über eine neu gegründete Gesellschaft, aufgesetzt wird.

Beispiele

  • Toyota und Subaru: Gemeinsame Forschung und Entwicklung bei Dieselmotoren (Einsparung von Entwicklungskosten, trotzdem im Wettbewerb)
  • H&M und IKEA: Zusammenarbeit bei der Produktion von Recyclingmaterialien, um Nachhaltigkeitsanforderungen zu erfüllen